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Verschwiegenheitspflicht

 

Als Psyhotherapeutin unterliege ich einer strengen, gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht.

§ 15 des Psychotherapiegesetzes lautet: „Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“

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