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Psychotherapie Leonhard
Verschwiegenheitspflicht
Als Psyhotherapeutin unterliege ich einer strengen, gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht.
§ 15 des Psychotherapiegesetzes lautet: „Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“
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